Kaum anerkannte Impfschäden gibt es in Slowenien, wo eine Kommission die Untersuchung vornimmt. Anträge sind im Jahr 2023 aber im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
In Slowenien sind im Jahr 2023 mehr Anträge auf Entschädigung für Impfschäden eingegangen als 2022. 81 Personen hatten für das 2022 Anträge nach Gesundheitsschäden oder Todesfälle durch die Covid-Impfung gestellt. Im Jahr 2023 sind es mit Stand 9. Dezember 103 Fälle. Ein Gremium im Gesundheitsministerium entscheidet über die Fälle.
Kaum Anerkennungen
Und das Gremium, das vom Ministerium ernennt wurde, ist streng in seinen Bewertungen. Bislang hat das Ministerium 27 Entscheidungen auf der Grundlage der Gutachten des Gremiums erlassen. In nur einem Fall hat man einen Impfschaden anerkannt, berichtet RTV Slowenien. Hierfür wurde eine Entschädigung von 20.000 Euro geleistet. Durch die Spritze war es zum Tod der Person gekommen.
Sogar breitenwirksam war es in Slowenien zu zwei Todesfälle nach der Impfung gekommen. Bei dem einen Fall handelte es sich um einen jungen Patienten, der Ende September 2021 in das Klinikum von Ljubljana eingeliefert wurde, aber trotz Notfallbehandlung noch am selben Tag verstarb. Davor, im Mai 2021, starb eine Frau, bei der es sich inoffiziell um die Ehefrau eines slowenischen Diplomaten handelte, in Belgien an einem Schlaganfall. Beide Fälle bekamen relativ viel mediale Aufmerksamkeit, änderten aber bekanntlich nichts am politischen Kurs.
Bisher hat die Impfschaden-Kommission 58 Stellungnahmen abgegeben. So heißt es:
„Die Kommission zur Feststellung des Kausalzusammenhangs zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung bzw. zwischen Impfung und Tod hat bisher 58 Gutachten erstellt, während sich die übrigen Gutachten in der Endphase der Ausarbeitung befinden, wobei in fünf Fällen zusätzliche Sachverständige mit spezifischem Fachwissen erforderlich sind, erklärte das Ministerium.“
Sieben Fälle gibt bisher, bei denen es zu schweren und dauerhaften „Beeinträchtigung der Lebensfunktionen“ durch die Impfung gekommen ist. Auch diese Fälle dürfte man bereits anerkannt haben. Dafür wird die slowenische Invalidenkommission konsultiert.
Nach Angaben des Ministeriums wird die Höhe der Entschädigung für Gesundheitsschäden oder Todesfälle infolge der Impfung gegen Covid-19 oder der Behandlung von Covid-19 immer auf der Grundlage des Gesetzes über ansteckende Krankheiten festgelegt. Man hält sich schlicht an Gesetze: „Das Ministerium bemüht sich, die Anträge der Antragsteller so schnell wie möglich zu bearbeiten, da die Fälle sehr komplex sind und nur eine begrenzte Anzahl von Sachverständigen zur Verfügung steht, und die Fälle den einzelnen Gremien der Verursacherkommission zur schrittweisen Bearbeitung zugewiesen werden müssen”, betonten sie.
Im Jänner 2023 hatte Slowenien das Gesetz geändert, wo die Stellung des Gremiums zur Überprüfung der Impfschäden festgeschrieben worden ist. Wie in vielen anderen Ländern scheint es auch in Slowenien ein mühsamer Weg zu sein, bis Impfschäden anerkannt werden.
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